Laservoruntersuch

Erst untersuchen, dann behandeln

Brillenfreiheit ist der Traum von vielen Patienten. Mit dem Excimer-Laser wird dieser Traum greifbar.

Bevor der Lasereingriff gemacht werden kann, werden die Augen eingehend untersucht. Bei der Laservoruntersuchung kann mittels Keratografie die Hornhautoberfläche genau ausgemessen werden, um allfällige krankhafte Veränderungen auszuschliessen, welche die Laserbehandlung verunmöglichen. Auch die Hornhautdicke und die aktuelle Korrektur sind Faktoren, welche zum Ausschluss der Laserbehandlung führen können. Diese Faktoren werden genaustens untersucht und mit dem Patienten.

Da wir über die neusten Technologien und Verfahren in der Refraktiven Chirurgie verfügen, können auch sehr stark ausgeprägte Fehlsichtigkeiten und Hornhautverkrümmungen korrigiert werden. Auch Hornhautnarben lassen sich je nach Ausprägung mit dem Excimer-Laser behandeln.

Während dem Laservoruntersuch dürfen keine Kontaktlinsen getragen werden. Kurz vor und nach dem Untersuch dürfen die Kontaktlinsen aber eingesetzt werden. Vor der Laserbehandlung dürfen die Kontaktlinsen mindestens zwei Wochen nicht mehr getragen werden.

Der Laservoruntersuch und die Laserbehandlung sind keine Krankenkassen-Pflichtleistungen und müssen daher vom Patienten als Selbstzahler übernommen werden.

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